Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz ist Deutschland zur inklusiven Ausgestaltung seiner Systeme verpflichtet. In den letzten Jahren sind, unter anderem im Rahmen der Diskussionen um eine Reform des SGB VIII, die Systeme der Behinderten- und Erziehungshilfe aufeinander zugegangen. Zudem machen sich momentan immer mehr Kommunen auf den Weg zu mehr Inklusion, was sich z. B. darin zeigt, dass örtliche Ämterstrukturen umgestellt und die Systeme zumindest verknüpft gedacht werden.
Die Praxis zeigt, dass die Verknüpfung der Systeme bzw. deren Zusammendenken gelingen und für alle Seiten gewinnbringend sein kann. Gleichzeitig gibt es jedoch noch viel zu wenige Angebote in den Erziehungshilfen, die sich dieser Herausforderung annehmen und die sich z. B. auch an Kinder, Jugendliche und/oder Eltern mit Behinderung richten.
Inhalt
In dieser Fortbildung soll es also um folgende, ganz praktische Fragen gehen:
Reflexion der Teilnehmer*innen
Eine inklusive Konzeption
Rechtlicher & organisatorischer Hintergrund
Methoden