Die Kinder- und Jugendhilfe soll inklusiv ausgestaltet werden – aber was heißt das konkret? Wie lassen sich die Neuerungen – vor allem durch das reformierte SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) – gut umsetzen? Welche neuen gesetzlichen Aufträge gibt es, wo ist inklusives Arbeiten längst verankert und welche Hürden und Stolpersteine müssen noch aus dem Weg geräumt werden? Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Eltern gut durch die Kinder- und Jugendhilfe angesprochen und abgeholt werden? Und wie können sich schließlich die Einrichtungen und Angebote der Erziehungshilfen auf die Zusammenführung der Systeme Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe vorbereiten?
Inklusion bedeutet dabei nicht, exklusive Angebote für Menschen mit Behinderung zu schaffen, sondern solche zu entwickeln, die alle wahrnehmen können – unabhängig von der Frage, ob eine Beeinträchtigung vorliegt.
Die Fortbildung behandelt juristische und organisatorische Fragen, legt aber einen Schwerpunkt auf das Handeln und das Vermitteln einer Idee, welche kleinen und großen Schritte zur Umsetzung von Inklusion Sie unternehmen können.
Rechtlicher & organisatorischer Hintergrund:
Inklusives Handeln und eine inklusive Konzeption
Reflexion der Teilnehmer*innen:
Austausch:
Vortrag, gemeinsame Reflexion, themenbezogene Arbeit in Kleingruppen