Verhandeln von qualitätsfördernden Rahmenbedingungen in den Erziehungshilfen
für Führungs- und Fachkräfte in den Erziehungshilfen
Die Leistungen der Jugendhilfe unterliegen spätestens seit dem KJSG 2021 dem Erfordernis inklusiv ausgerichtet zu sein. Jugendämter als Verhandlungspartner sind in der Umsetzung sehr unterschiedlich weit und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Gleichzeitig gab es in weiteren Leistungssystemen erfreuliche Reformen, die durchaus auch die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung betreffen, bspw. im Sozialen Entschädigungs- und Pflegeversicherungsrecht. Bei steigendem Kostendruck auf allen Seiten, erscheint es umso wichtiger dies auch in Verhandlungen im Blick zu haben. Daneben gibt es eine hohe Dynamik, was die kommunalen Strukturen und damit die Frage, wer am Verhandlungstisch sitzt.
Inhalt
- Sozialrechtliches Leistungsdreieck
- Kommunale Verwaltungsstrukturen
- Einordnung der aktuellen SGB VIII Reform
- neue Qualitätskriterien der Erziehungshilfen
- Überblick über das Reha-System
- weitere relevante Reformen im Sozialrecht
- Verhandlungsstrategien und der Blick aus den Schuhen des Jugendamtes
- Landesrechtliche Einflüsse und deren rechtliche Grenze
Methoden
Vortrag mit Fallbeispielen sowie Praxistransfer
Wichtig: Die Teilnehmenden sollten zum Seminar eventuelle Landesrahmenverträge ihres Bundeslandes vorliegen haben. Ebenso mögliche Vorgaben zum Fachkräftebegriff (Landesgesetz o. Liste bzw. Handreichungen des LJA)