Die Leistungen der Jugendhilfe unterliegen spätestens seit dem KJSG 2021 dem Erfordernis inklusiv ausgerichtet zu sein. Jugendämter als Verhandlungspartner sind in der Umsetzung sehr unterschiedlich weit und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Gleichzeitig gab es in weiteren Leistungssystemen erfreuliche Reformen, die durchaus auch die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung betreffen, bspw. im Sozialen Entschädigungs- und Pflegeversicherungsrecht. Bei steigendem Kostendruck auf allen Seiten, erscheint es umso wichtiger dies auch in Verhandlungen im Blick zu haben. Daneben gibt es eine hohe Dynamik, was die kommunalen Strukturen und damit die Frage, wer am Verhandlungstisch sitzt.
Inhalt
Methoden
Vortrag mit Fallbeispielen sowie Praxistransfer
Wichtig: Die Teilnehmenden sollten zum Seminar eventuelle Landesrahmenverträge ihres Bundeslandes vorliegen haben. Ebenso mögliche Vorgaben zum Fachkräftebegriff (Landesgesetz o. Liste bzw. Handreichungen des LJA)