Beteiligung ist nach §8a, Abs. 4 SGB VIII rechtlich vorgeschrieben und fachlich geboten, aber nicht selbstverständlich! Wenn Kinder und Jugendliche Vernachlässigung oder Gewalt durch ihre Eltern erleben, und Fachkräfte Kenntnis davon haben, sind die nächsten Schritte herausfordernd. Im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung ist es notwendig, Kinder und Eltern zu beteiligen. Fachkräfte machen sich aber Sorgen, dass Kinder und Jugendliche durch diese Beteiligung zusätzlich belastet, oder sogar retraumatisiert, werden. Hemmungen bestehen ebenfalls hinsichtlich der Konfrontation der Beobachtungen und Einschätzung mit den Eltern. Eine Resonanz der Eltern mit Rückzug oder Angriff, wird befürchtet.
Im Seminar werden wir mit konkreten Fallbeispielen arbeiten, Methoden zur Beteiligung proben, mit dem Ziel, Handlungssicherheit für einen beteiligungsorientierten Kinderschutz zu finden
Inhalt
Methoden
Im Seminar werden wir durch kleine Diskussionsrunden die Erfahrungen der Teilnehmer:innen nutzen, im Plenum Fragestellungen und Unsicherheiten benennen. Durch kleine fachliche Inputs erhalten die TN die Gelegenheit, eigene Praxis zu prüfen und zu erweitern. In der Gruppe werden die vorgestellten Instrumente und Methoden an konkreten Fallbeispielen ausprobiert